Düsseldorf/Dortmund, 11. August 2020, (MULNV, LJV NRW). Zur Vorbereitung der herbstlichen Gesellschaftsjagden in Zeiten von Corona haben NRW-Umweltministerium und Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen gemeinsame Empfehlungen ausgearbeitet:

I.  Allgemeine Hinweise:

Die konkrete Corona-Situation für die anstehende Saison der Gesellschafts- und Bewegungsjagden ist jetzt noch nicht vorhersehbar. Zu berücksichtigen sind daher für die Jagdplanung immer die jeweils aktuellen Coronabestimmungen.

Dieser Empfehlungsbogen orientiert sich an den aktuellen Vorgaben für Nordrhein- Westfalen und soll zur Vorbereitung von Gesellschaftsjagden als Leitfaden dienen. Für eine stabile Jagdvorbereitung und um auf der sicheren Seite zu planen, ist es sinnvoll, die nachfolgenden Empfehlungen bereits im Vorfeld der Jagd zu berücksichtigen.

Gemäß § 17 a Absatz 1 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen handelt es sich um eine Gesellschaftsjagd, wenn mehr als vier Personen jagdlich zusammenwirken. Oberster Grundsatz bei der Jagdplanung ist neben den bekannten organisatorischen Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen die Durchführung eines ordnungsgemäßen Jagdablaufes, bei Reduzierung und Nachverfolgbarkeit von Kontakten der Jagdbeteiligten.

Im Folgenden wird nur auf die coronabedingten Maßnahmen eingegangen. Alle anderen für den Jagdablauf relevanten Vorschriften bleiben weiterhin bestehen. Die oder der bei Gesellschaftsjagden immer zu bestimmende Jagdleiterin oder Jagdleiter sorgt ebenfalls für die Einhaltung der Coronaschutzbestimmungen.

Hierzu zählen:

Kontakte sind auf das unbedingte Maß zu reduzieren – und dort, wo sie nicht zu vermeiden und zugelassen sind – nur unter Wahrung des Sicherheitsabstands und der Hygienevorgaben zuzulassen. Wechselnde Kontakte sind zu vermeiden.

Zusammenkünfte sollten im Freien oder unter überdachten Einrichtungen stattfinden. Geschlossene Räume sind zu meiden, wenn sie nicht gut durchlüftet werden. Sofern Personen in geschlossenen Räumen zusammentreffen, ist die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 7 qm Besucherfläche zu begrenzen (Personenbegrenzung).

Abstandsregeln, Hygienebestimmungen und Kontaktnachverfolgung sind obligatorisch.

Sofern mit der Ansammlung von Personen zu rechnen ist, sind durch den Veranstalter/die Jagdleitung Maßnahmen zur Einhaltung des Abstandsgebotes, insbesondere zur Steuerung des Zutritts, zu ergreifen, wie beispielsweise durch Anbringen von gut sichtbaren Abstandsmarkierungen im Abstand von mindestens 1,5 Metern.

Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion (insbesondere Husten, Erkältungssymptomatik, Fieber) haben der Jagd fern zu bleiben; ihnen ist im Regelfall die Teilnahme an der Jagd zu verwehren. Hierauf ist bereits in der Einladung unbedingt hinzuweisen.

Die Kontaktnachverfolgbarkeit ist vorübergehend (für vier Wochen) sicherzustellen (Kontakterfassung).

AHA (Abstand einhalten – Hygieneregeln beachten – Alltagsmaske tragen)

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen erlaubt (Abstandsgebot).

Soweit der Mindestabstand unterschritten werden muss, ist von allen Teilnehmern unbedingt eine Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen (Maskenpflicht).

Individuelle Hygienemaßnahmen, wie beispielweise Verzicht auf Händeschütteln und Husten sowie Niesen in die Armbeuge sind zu beachten.

Besondere Hygienemaßnahmen, wie beispielweise bereitgestellte Desinfektionsmittel sind zu beachten.

II. Jagdablauf

Größere Ansammlungen sind zu vermeiden. Daher soll der Treffpunkt zur Jagd unter Berücksichtigung der Personenzahl so ausgewählt werden, dass er entweder

•  an einem zentralen Ort mit überschaubarer Personenzahl mit 1,5 Metern Abstand bei ausreichender Verständigung,

•  oder mit zeitlich versetztem Eintreffen und Abrücken der Jägerinnen und Jäger,

•  oder an örtlich unterschiedlichen Treffpunkten erfolgt.

Zur Reduzierung von Begegnungen wird folgendes empfohlen:

Der Treffpunkt kann örtlich und zeitlich entzerrt werden, wenn die Einteilung in die Gruppen vorher erfolgt.

Allgemeine Einweisungen, Erklärungen und Prüfungen sollen so weit wie möglich bereits vor dem Jagdtag (z.B. schriftlich mit der Einladung) erfolgen. 

Kopien/Scans von Jagdschein und Schießnachweis können vorab per Post/E-Mail verlangt werden.

Mündliche Einweisungen sollten auf das Wesentliche beschränkt werden.

Die Gruppenführer sollen den Schützen und Treibern bereits vor der Jagd als Ansprechpersonen mitgeteilt werden. Dies ist besonders wichtig bei dezentralen Treffpunkten oder bei zeitversetzter Anreise.

Bei dezentralen oder zeitlich versetzten Treffen nehmen die Gruppenleiterinnen oder Gruppenleiter die Aufgabe einer Jagdleiterin oder eines Jagdleiters für die Gruppe wahr und weisen die Schützen ein. Die Gesamtverantwortung verbleibt bei der Jagdleiterin oder dem Jagdleiter der Gesellschaftsjagd.

Sofern möglich, fahren die Schützen mit ihren eigenen Fahrzeugen zu den Ständen. Bei unvermeidbaren Sammelfahrten ist von allen Mitfahrern eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Die Bergung des Wildes erfolgt innerhalb der Gruppe oder durch einen Wildbergetrupp. Das Wild wird an den Aufbruch- und Kühlräumen an einen festen Kühlraumtrupp übergeben. Dritte sollten keinen Zugang haben. Nach der Bergung des Wildes und den notwendigen Einweisungen der Nachsuchenführer wird die Jagd beendet.

Coronabedingt sollte der gesellige Teil leider entfallen. Hierzu kann der Verzicht auf Streckenlegung, Verteilung der Brüche, Verblasen der Strecke und Schüsseltreiben zählen.

Die Verpflegung sollte, wenn möglich, über den gesamten Tag aus dem Rucksack erfolgen.

Anbei finden Sie ein Musterformular für die Anwesenheitsnachweise (nur zur Kontaktnachverfolgung und Dokumentation) und die Hinweise und Empfehlungen für die Durchführung von Gesellschaftsjagden unter Corona-Bedingungen als PDF-Dokument.

Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e. V.
Gabelsbergerstraße 2
44141 Dortmund
Website: www.ljv-nrw.de