Dortmund, 25. März 2020 (LJV). Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Bund und Länder appellieren, alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend. Wir Jägerinnen und Jäger in NRW tragen diese Aufgabe uneingeschränkt mit.
Bund und Länder haben sich am Sonntag, den 22. März, auf eine neun Punkte umfassende Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte verständigt.
Der Landesjagdverband NRW hat seinerseits diese Maßgaben mit Blick auf die Auswirkungen für die jagdliche Praxis überprüft. Für uns Jägerinnen und Jäger sind dabei zwei Grundsätze von besonderer Bedeutung:
Nach den vorgenannten Regeln dürfen Jägerinnen und Jäger somit allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 Metern oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands die Jagd und damit verbundene Tätigkeiten weiter ausüben.
Was dürfen wir Jägerinnen und Jäger im Einzelnen nach diesen Grundregeln noch im Rahmen des Jagdbetriebes tun?
A. Revierarbeiten?
B. Jagdausübung?
C. Wildunfälle?
D. Hundearbeit/Hundeausbildung?
Corona – Die Welt steht still Zwischen Panik und Gleichgültigkeit. Zum ersten Mal nach Ende des zweiten Weltkrieges hat der JGHV seinen Verbandstag abgesagt. Frühjahrsprüfungen finden nicht statt. Richterschulungen fallen aus. Eine Telefonkonferenz des JGHV-Präsidiums jagt die nächste. www.jghv.de |
E. Wildbretverarbeitung/Wildbretvermarktung?
F. Wild- und Jagdschadenstermine?
G. Gesellige Treffen?
Die vorgenannten Regelungen geben den aktuellen Stand wieder und beziehen sich auf das Land Nordrhein-Westfalen. Bitte beachten Sie mögliche weiterreichende örtliche Restriktionen!