Dortmund, 28. Juni 2021 (LJV NRW). Die aktuell gültige Corona-Schutzverordnung für NRW beinhaltet für die jagdlichen Aktivitäten keine Änderungen zu den in den letzten Wochen gültigen Regelungen. Einzige Ausnahme macht das Jagdhornblasen in den Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 1. Dort darf im Freien nun auch ohne Negativtestnachweis der Probenbetrieb stattfinden. Alle anderen Regelungen der letzten Coronaschutzverordnung vom 28. Mai gelten zunächst fort.
Die aktuellen Regelungen finden Sie hier: https://bit.ly/3h0Q9c8